Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines, Geltungsbereich, Änderungsbefugnis

1.1.
Die Josef Mann Gesellschaft m.b.H. („BMW Mann“) erbringt Werk- und Dienstleistungen in den Bereichen Einzelhandel mit Neuwagen, Gebrauchtwagen und Ersatzteilen, Service- und Instandsetzungsarbeiten an Kraftfahrzeugen („Kfz“) , deren Teilen und Aufbauten sowie alle damit in Verbindung stehenden Tätigkeiten, Versicherungsvermittlung in Nebentätigkeit („Leistungen").

1.2.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Leistungen, die BMW Mann gegenüber natürlichen und juristischen Personen („Kunde“) erbringt. Die AGB bilden einen integrierten Bestandteil jedes von BMW Mann abgeschlossenen Vertrages, sofern nicht schriftlich ausdrücklich anderes vereinbart wurde. Gegenüber unternehmerischen Kunden gelten die AGB auch für alle hinkünftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde. Ergänzenden oder abändernden Vertragsbedingungen sowie etwaigen AGB des Kunden wird ausdrücklich widersprochen; sie gelten nur, wenn sie von BMW Mann ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden. Mitarbeiter von BMW Mann sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben.

1.3.
Die AGB gelten in ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellen, auf der Webseite von BMW Mann abrufbaren (www.bmw-mann-pressbaum.at/agb/) bzw. in den Verkaufsräumlichkeiten veröffentlichten Fassung.

2. Angebot / Vertragsabschluss

2.1.
Wenn nicht anders gekennzeichnet, sind sämtliche Angebote von BMW Mann freibleibend.

2.2.
Zusagen, Zusicherungen und Garantien seitens BMW Mann oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden gegenüber dem Kunden erst durch schriftliche Bestätigung verbindlich.

2.3.
In Katalogen, Preislisten, Prospekten, Anzeigen auf Messeständen, Rundschreiben, Werbeaussendungen oder anderen Medien (Informationsmaterial) angeführte Informationen über Produkte und Leistungen, die BMW Mann nicht zuzurechnen sind, hat der Kunde – sofern der Kunde diese seiner Entscheidung zur Beauftragung zugrunde legt – BMW Mann darzulegen. Diesfalls kann BMW Mann zu deren Richtigkeit Stellung nehmen. Verletzt der Kunde diese Obliegenheit, sind derartige Angaben unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich – unternehmerischen Kunden gegenüber schriftlich – zum Vertragsinhalt erklärt wurden.

2.4.
Kostenvoranschläge werden ohne Gewähr erstellt und sind, bei nachfolgender Beauftragung, unentgeltlich. BMW Mann behält sich das Recht vor, bei Unterbleiben einer Beauftragung durch den Kunden ein angemessenes Entgelt zu verrechnen. Verbraucher werden vor Erstellung des Kostenvoranschlages auf die etwaige Kostenpflicht hingewiesen.

3. Preise

3.1.
Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreise zu verstehen. Sämtliche Preise, Stundensätze und Gebühren sind in den Geschäftsräumlichkeiten von BMW Mann ausgezeichnet.

3.2.
Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt.

3.3.
Sämtliche Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager.
Verpackungs-, Transport-, Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurde. BMW Mann ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen.

4. Beigestellte Ware

4.1.
Werden Geräte oder sonstige Materialien vom Kunden bereitgestellt, ist BMW Mann berechtigt, dem Kunden einen Zuschlag von 10 % des Werts der beigestellten Geräte bzw. des Materials zu berechnen.

4.2.
Der Kunde verpflichtet sich, nur Ware beizustellen, die mit den Herstellervorgaben übereinstimmen. BMW Mann übernimmt keinerlei Haftung für Schäden die durch fehlerhafte Angaben des Kunden oder Dritter entstehen.

4.3.
Für vom Kunden beigestellte Geräte und sonstige Materialien besteht kein Anspruch auf Gewährleistung.

5. Zahlungsbedingungen

5.1.
Das Entgelt wird bei Leistungsfertigstellung fällig, übersteigt der voraussichtliche Leistungswert € 3.000, – (brutto) so ist eine Anzahlung in Höhe von 20% vor Leistungsbeginn zu entrichten. Handelt es sich bei der Leistungserbringung durch BMW Mann um einen Verkauf eines Fahrzeuges (Neuwagen), so ist, insofern nichts Gegenteiliges im Einzelvertrag vereinbart wurde, eine Anzahlung in Höhe von 10% noch vor der Fahrzeugbestellung zu leisten. BMW Mann ist ungeachtet dessen jederzeit berechtigt, die Leistungserbringung von der Leistung von Anzahlungen oder der Beibringung von sonstigen Sicherheiten durch den Kunden, in angemessener Höhe, abhängig zu machen. Die von BMW Mann gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind per sofort ab Erhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für einen Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog. Eine Zahlung gilt an dem Tag als erfolgt, an dem BMW Mann über sie verfügen kann.

5.2.
Es ist kein Skontoabzug vorgesehen. Vertragswidrig abgezogener Skonto wird ausnahmslos nachgefordert.

5.3.
Vom Kunden vorgenommene Zahlungswidmungen auf Überweisungsbelegen sind für uns nicht verbindlich.

5.4.
Gegenüber Unternehmern als Kunden ist BMW Mann gemäß § 456 UGB bei verschuldetem Zahlungsverzug dazu berechtigt, 9,2 % Punkte über dem Basiszinssatz zu berechnen. Gegenüber Verbrauchern einen Zinssatz iHv 4%.

5.5.
BMW Mann behält sich das Recht vor weitere Verzugsschäden geltend zu machen. Gegenüber Verbrauchern nur, sofern im Einzelfall ausgehandelt.

5.6.
BMW Mann ist im Falle des Zahlungsverzugs durch den unternehmerischen Kunden, im Rahmen anderer bestehender Vertragsverhältnisse, berechtigt die Leistungen bis zur vollständigen Begleichung der Rückstände einzustellen.

5.7.
BMW Mann ist überdies jedenfalls berechtigt, das Entgelt für alle bereits erbrachten Leistungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung ungeachtet allfälliger Zahlungsfristen sofort fällig zu stellen. Dies gegenüber Verbrauchern als Kunden nur für den Fall, dass eine rückständige Leistung zumindest seit sechs Wochen fällig ist und unter Androhung dieser Folge der Kunde unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt wurde.

5.8.
Ein Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht kann vom Kunden gegenüber BMW Mann nur wegen unbestrittener oder gerichtlich rechtskräftig festgestellter Gegenforderungen ausgeübt werden. Verbrauchern als Kunden steht ein Aufrechnungsrecht auch zu, soweit Gegenansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen, sowie bei Zahlungsunfähigkeit von BMW Mann.

5.9.
Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen und Rechte aus dem Vertragsverhältnis ohne schriftliche Zustimmung von BMW Mann abzutreten.

5.10.
Leistet die Versicherung des Kunden trotz Direktverrechnungszusage nicht, so verpflichtet sich der Kunde, die von BMW Mann erbrachten Leistung bzw. einen allfälligen Selbstbehalt zu bezahlen.

5.11.
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergütungen (Rabatte, Abschläge u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet.

5.12.
Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechende Mahnungen verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mahnung in Höhe von € 20,- soweit dies im angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung steht.

6. Zurückbehaltung des KFZ

6.1.
Für alle Forderungen aus dem gegenständlichen Auftrag, insbesondere auch für Ersatz notwendiger und nützlicher Aufwendungen sowie vom Kunden verschuldeten Schadens, steht BMW Mann ein Zurückbehaltungsrecht an dem Reparaturgegenstand gegen den Kunden und auch einem von diesem verschiedenen Eigentümer (z.B.: Leasinggeber) zu.

6.2.
Forderungen des Kunden auf Ausfolgung an ihn oder Dritte einschließlich Weisungen, über den Reparaturgegenstand in bestimmter Weise zu verfügen, kann BMW Mann bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts und allfälliger Ersatzansprüche das Zurückbehaltungsrecht an der Sache sowie die Zug-um-Zug-Einrede (gleichzeitiger Austausch von Kfz und Geld) entgegenhalten.

7. Bonitätsprüfung

7.1.
Der Kunde, unabhängig seines Firmen- oder Wohnsitzes, erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass seine Daten ausschließlich zum Zwecke des Gläubigerschutzes an die staatlich bevorrechteten Gläubigerschutzverbände, Alpenländischer Kreditorenverband (AKV), Österreichischer Verband Creditreform (ÖVC), Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen (ISA) und Kreditschutzverband von 1870 (KSV) / des Landes in dem der Kunde seinen Firmen- oder Wohnsitz hat, übermittelt werden dürfen.

8. Mitwirkungspflicht des Kunden

8.1.
Eine ordnungsgemäße Leistungsausführung durch BMW Mann beginnt frühestens, sobald der Kunde alle baulichen, technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste.

8.2.
Der Kunde wird im Rahmen seiner vertraglichen Mitwirkungspflicht dem Verkäufer auf dessen Anforderung die im Einzelfall zur Vertragsdurchführung notwendigen Unterlagen zur Verfügung stellen, wie z.B. Personalausweiskopie, Wohnsitzbescheinigung, Vollmacht.

8.3.
Der Kunde verpflichtet sich vor Beginn der Leistungsausführung die nötigen Angaben über Hochvoltkomponenten, Hydraulikanlagen, Chip- oder Softwaretuning Umbaupläne, Genehmigungsdokumente oder ähnliches, sonstige Hindernisse baulicher oder technischer Art, mögliche Störungsquellen, Gefahrenquellen sowie allfällige diesbezügliche projektierte Änderungen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. BMW Mann erteilt auf Anfrage des Kunden auftragsbezogene Details zu den notwendigen Angaben. BMW Mann ist verpflichtet den Hersteller über nicht genehmigte Fahrzeugteile in Kenntnis zu setzen.

8.4.
Der Kunde hat die erforderlichen Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Bewilligungen durch Behörden auf seine Kosten zu veranlassen.

8.5.
Der Kunde trägt die Kosten für den erforderlichen Treibstoff bzw. Energie für den Probebetrieb.

8.6.
Der Kunde hat auf Gegenstände hinzuweisen, die sich im Fahrzeug befinden, aber nicht zum Betrieb des Fahrzeuges bestimmt sind.

8.7.
Der Kunde hat BMW Mann über Garantievereinbarungen (z.B. Herstellergarantie) mit Dritten zu informieren und diese auszuhändigen.

8.8.
Auf die Mitwirkungspflicht des Kunden wird im Rahmen des Vertragsabschlusses hingewiesen, sofern nicht der Kunde darauf verzichtet hat oder der unternehmerische Kunde aufgrund Ausbildung oder Erfahrung über solches Wissen verfügen musste.

8.9.
Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, ist – ausschließlich im Hinblick auf die infolge falscher Kundenangaben nicht voll gegebene Leistungsfähigkeit – die von BMW Mann erbrachte Leistung nicht mangelhaft (es besteht kein Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzanspruch).

9. Leistungsausführung

9.1.
BMW Mann ist lediglich dann verpflichtet, nachträgliche Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden zu berücksichtigen, wenn diese aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.

9.2.
Dem unternehmerischen Kunden zumutbare, sachlich gerechtfertigte, geringfügige Änderungen der Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt.

9.3.
Kommt es nach Auftragserteilung, aus welchen Gründen auch immer, zu einer Abänderung oder Ergänzung des Auftrages, so verlängert sich die Liefer-/Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum.

9.4.
Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss eine Leistungsausführung innerhalb eines kürzeren Zeitraums, stellt dies eine Vertragsänderung dar. Hierdurch können Überstunden notwendig werden und/oder durch die Beschleunigung der Materialbeschaffung Mehrkosten auflaufen, durch die sich das Entgelt im Verhältnis zum notwendigen Mehraufwand angemessen erhöht.

10. Leistungsfristen und Termine, höhere Gewalt

10.1.
Soweit und solange Verpflichtungen infolge höherer Gewalt, wie z.B. Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen, Pandemie, Feuer, Streik, Aussperrung, Embargo, hoheitliche Eingriffe, Ausfall der Stromversorgung, Ausfall von Transportmitteln Ausfall von Telekommunikationsnetzen bzw. Datenleitungen nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt werden können, stellt dies keine Vertragsverletzung dar. Fristen und Termine verschieben sich um jenen Zeitraum, während dessen das entsprechende Ereignis andauert, dies gilt gleichermaßen für Verzögerungen unserer Zulieferer aus genannten Gründen.

10.2.
Unternehmerischen Kunden gegenüber sind Liefer- und Fertigstellungstermine nur verbindlich, wenn deren Einhaltung schriftlich zugesagt wurde.

10.3.
Bei Verzug mit der Vertragserfüllung durch BMW Mann steht dem Kunden ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu. Die Setzung der Nachfrist hat schriftlich (von unternehmerischen Kunden mittels eingeschriebenen Briefs) unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts zu erfolgen.

11. Beschränkung des Leistungsumfangs

11.1.
Im Rahmen von Zerlege- oder Reparaturarbeiten können unerhebliche Beschädigungen bzw. kleine Kratzer entstehen. Beim Abstellen des Fahrzeuges am Firmengelände von BMW Mann können unabwendbare Beschädigungen durch Tiere (z.B. Marderbisse) entstehen. Der Kunde verpflichtet sich, Schläuche und Kabel vor Fahrtantritt zu kontrollieren oder kontrollieren zu lassen und auf Flüssigkeitsaustritt besonders zu achten. Solche Schäden stellen keinen Mangel dar (es besteht kein Gewährleistungsanspruch) und sind von BMW Mann nur zu verantworten und schadenersatzpflichtig, wenn BMW Mann diese grob fahrlässig verursacht hat.

11.2.
Bei Lackierungen sind Unterschiede in den Farbnuancen möglich und stellen keinen Mangel dar.

11.3.
Der Kunde erteilt zur Beschränkung des Leistungsumfanges seine ausdrückliche Einwilligung.

12. Probefahrten

12.1. Kundenfahrzeuge
Der Kunde ermächtigt BMW Mann zu Probe- und Überstellungsfahrten mit Kraftfahrzeugen und zu Probeläufen mit Aggregaten (z.B.: Lichtmaschine, Starter, u.a.).

12.2. Vorführfahrzeuge
12.2.1.

Der Kunde hat das Vorführfahrzeug („VFW“) bis spätestens zum vereinbarten Ende der Probefahrt an BMW Mann zwecks Rücknahmebesichtigung zu übergeben. Für die Probefahrt ist ein Höchstausmaß von 150 km zulässig. Bei Überschreitung dieser km-Leistung wird pro gefahrenem Mehrkilometer ein Betrag in Höhe von € 0,50 verrechnet.

12.2.2.
Der Kunde wird das VFW nur selbst lenken und nicht an Dritte weitergeben, sofern diese nicht vor Antritt der Probefahrt bekannt gegeben wurden.

12.2.3
Während der Probefahrt ist der Konsum von Nahrungsmitteln, Getränken oder Rauchwaren im Fahrzeug untersagt. Im Falle starker Verschmutzung (auch Hundehaare, usw.) werden die Kosten für die Reinigung (je nach Ausmaß der Verschmutzung) verrechnet.

12.2.4.
Es gelten sinngemäß die Bestimmungen des Punkt 13., vor allem hinsichtlich der Punkte 13.6. ff.

13. Kundenersatzfahrzeuge

13.1. Allgemeines
Der Kunde hat das Kundenersatzfahrzeug („KEF“) vor der Übernahme eingehend zu besichtigen und die Vollständigkeit der Ausrüstung sowie der Kfz-Papiere zu überprüfen. Das KEF weist außer am Mietvertrag angegebener Schäden keinerlei Beschädigung auf. Der Kunde wurde über die Behandlung und Führung des KEF eingehend unterrichtet. Etwaige Kosten für, durch unsachgemäße Behandlung des KEF (entgegen der Bedienungsanleitung des Herstellers), hervorgerufene Schäden hat der Kunde in voller Höhe zu tragen. Im Fall einer erheblichen über den gewöhnlichen Gebrauch hinausgehenden Verschmutzung (z.B. Tierhaare) ist BMW Mann berechtigt zusätzliche Reinigungskosten in Rechnung zu stellen. Sonderreinigungskosten werden nach tatsächlichem Aufwand verrechnet.

13.2. Benützung des KEF

13.2.1.
Die entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe des KEF, die Überlassung des KEF oder die Einräumung der Verfügungsgewalt über dieses (insbesondere auch durch Überlassung der Wagenschlüssel) an nicht in dieser Vereinbarung genannte Personen, die gewerbliche Personenbeförderung sowie die Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen, die Ausbildung von Fahrschülern sowie das Abschleppen oder Schieben anderer Fahrzeuge ist verboten. Der Kunde darf das KEF nur benützen, solange er im Besitz einer gültigen Lenkerberechtigung ist.

13.2.2.
Die eigenmächtige Erteilung von Reparaturaufträgen durch den Kunden ist untersagt. Bei abgestellten Fahrzeugen sind Türen und Fenster ordnungsgemäß zu sichern bzw. zu verschließen. Das Lenkradschloss muss eingerastet sein.

13.2.3.
Zuwiderhandlungen gegen diese Vertragsbestimmungen haben ausnahmslos den Verlust der Versicherungsdeckung zur Folge. Bei Zuwiderhandlungen ist der Kunde auch zum Ersatz des gesamten am KEF entstehenden Schadens ohne Rücksicht auf die Verschuldensfrage verpflichtet.

13.3. Entgelt, Betriebskosten

13.3.1.
Die Verrechnung eines Tagessatzes erfolgt jeweils für einen begonnen Zeitraum von 24 Stunden, gerechnet vom Zeitpunkt der Übergabe.

13.3.2.
Das Fahrzeug wird betankt nach Angabe am Mietvertrag übergeben und ist vom Kunden gleichwertig betankt zu retournieren, anderenfalls werden dem Kunden die Kosten für die entsprechende Tankbefüllung verrechnet.

13.3.3.
Die Kosten von Treibstoff, Schmiermitteln, Öl, Frostschutz und sonstigen Betriebsmitteln, die während der Mietdauer zu ersetzen bzw. nachzufüllen sind, müssen vom Kunden getragen werden.

13.4. Mietdauer
Das KEF steht dem Kunden grundsätzlich für die am Mietvertrag vereinbarte Dauer, zum vereinbarten Tarif, zur Verfügung, eine darüberhinausgehende Nutzung bedarf einer zusätzlichen Vereinbarung. BMW Mann ist berechtig, bei unzulässiger über die vereinbarte Mietdauer hinausgehender Nutzung, dem Kunden für jeden angefangen Tag der Vorenthaltung des KEF eine Vertragsstrafe, in Höhe des doppelten Tagessatzes inklusive der Mehrkilometer sowie gegeben falls einen darüberhinausgehenden Schaden zu verrechnen. Sollte der Kunde mit der Rückgabe des KEF in Verzug geraten, gelten weiterhin die übrigen Bestimmungen dieser AGB. BMW Mann ist berechtigt, das Mietverhältnis mit sofortiger Wirkung aufzulösen und die Rückgabe des Fahrzeuges zu verlangen, wenn der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug ist oder BMW Mann begründete Gefahr für das Eigentum sieht.

13.5. Rückgabe
Der Kunde ist verpflichtet, das KEF zum vereinbarten Rückgabetermin in ordnungsgemäßem Zustand zurückzustellen. Der Kunde ist verpflichtet, den Wert von nicht zurückgegebenen Bestandteilen, Werkzeug und dergleichen bei der Rückgabe des KEF zu bezahlen. Dies gilt auch für die Kosten der Wiederbeschaffung von abhanden gekommenen Fahrzeugpapieren. Eine Haftung von BMW Mann für Gegenstände, welche der Kunde im Wagen zurücklässt, wird ausgeschlossen.

13.6. Versicherung

13.6.1. Haftpflichtversicherung, Fremdschäden
Das KEF ist haftpflichtversichert. Darüberhinausgehende Schäden und nicht von der Haftpflichtversicherung gedeckte Schäden gehen zu Lasten des Kunden, sofern BMW Mann kein Verschulden trifft.

13.6.2. Selbstverschuldete Schäden am Mietfahrzeug
13.6.2.a.
Die Kosten für eine Behebung von derartigen Beschädigungen haben Kunde und Fahrer zur ungeteilten Hand bis zur Höhe der geltenden Schadensbeteiligung pro Schadensfall zu tragen.
13.6.2.b.
Schäden am KEF, die die obengenannte Mindestschadensbeteiligung übersteigen, trägt BMW Mann, soweit der Schaden nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kaskoversicherung abdeckbar ist, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass seitens des Kunden und Fahrers folgende Bedingungen strikte eingehalten werden:
13.6.2.ba.
Spätestens bei der Rückstellung des KEF ist eine Schadensmeldung gemäß Punkt 13.7. abzugeben.
13.6.2.bb.
Es darf kein Verstoß gegen Punkt 13.2. dieser AGB vorliegen.
13.6.2.c.
Der Kunde haftet in jedem Fall, auch bei Abschluss der „Volldeckung“ vollen Umfanges, wenn der Schaden entsteht bei:
13.6.2.ca.
grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verursachung des Unfalles oder Beschädigung sowie Fahrten unter Einwirkung von Alkohol oder Drogen.
13.6.2.cb.
Für alle durch das Ladegut entstehenden Schäden (z.B.: schlechtes Verstauen, ungenügender Verschluss) haftet der Kunde ohne Begrenzung.

Dem Kunden obliegt die Beweislast, dass er den Schaden in den Fällen (13.6.2.ca.) nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig und in den Fällen (13.6.2.cb.) nicht schuldhaft verursacht hat.

13.7. Schad- und Klagloshaltung
Der Kunde haftet für alle Schäden, die während der Mietdauer am KEF entstehen, sowie für Schäden, die er unter Benützung des KEF bei Dritten verursacht. Der Kunde verpflichtet sich, BMW Mann für alle daraus entstehenden Nachteile schad- und klaglos zu halten.

Der Kunde haftet insbesondere auch

  • für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung des Fahrzeuges entstehen
  • für alle Folgen von Verstößen gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot, oder sonstige ungesetzliche Handlungen im In- und Ausland, zB. StVO, Zollvorschriften, usw.
  • für Schadensersatzforderungen, für die die Haftpflichtversicherung gem. KHVG aus welchen Gründen immer keine Deckung gewährt
  • für Selbstbehalt aus der Kaskoversicherung
  • für Schäden am Fahrzeug, für die die Kaskoversicherung keine Deckung gewährt
  • für jene Schäden, an deren Zustandekommen ihn kein Verschulden trifft
  • für alle Schäden, die ein Dritter, dem der Kunde das Fahrzeug überlassen hat, verursacht.

13.8. Verhalten bei Verkehrsunfall
Bei Auftreten von Schäden oder bei Verwicklung des KEF in einen Verkehrsunfall ist BMW Mann umgehend telefonisch zu verständigen. Der Kunde ist verpflichtet, im Falle der Beteiligung an einem Verkehrsunfall alles vorzunehmen, was zur Klärung des Sachverhaltes dienlich ist, insbesondere sofortige polizeiliche Meldung, Feststellung der Kennzeichen der anderen am Unfall beteiligten Fahrzeuge, Feststellung von Namen und Anschrift der beteiligten Personen und Zeugen, Anfertigen einer Lageskizze usw. Bei ernsteren Schäden, insbesondere bei Verletzung von Personen, ist BMW Mann sofort telefonisch zu verständigen. Der Kunde ist verpflichtet, BMW Mann und dessen Versicherer alle von diesen geforderten Informationen unverzüglich jedenfalls aber sofort auf Anfrage zu geben. Der Kunde ist nicht berechtigt, einen Anspruch Dritter oder teilweise anzuerkennen oder zu befriedigen.

14. Pannendienst / Behelfsmässige Instandsetzung

14.1.
Bei behelfsmäßigen Instandsetzungen / Pannendienst besteht lediglich eine sehr beschränkte und den Umständen entsprechende Haltbarkeit. Der Kunde wurde hierauf ausdrücklich hingewiesen.

14.2.
Vom Kunden ist bei behelfsmäßiger Instandsetzung umgehend eine fachgerechte Instandsetzung zu veranlassen.

14.3.
BMW Mann weist darauf hin, dass beschädigte Alufelgen (auch Herstellerempfehlung) ausgetauscht werden sollen. Sollte eine leistungspflichtige Versicherung den Auftrag zur Reparatur erteilen, so obliegt es dem Kunden, BMW Mann den Erneuerungsauftrag zu erteilen und er verpflichtet sich, die Mehrkosten zu tragen.

15. Altteile

15.1.
Ersetzte Altteile (nicht mehr zur Verwendung geeignet) – ausgenommen Tauschteile (zur Wiederverwendung geeignet) – werden von BMW Mann, nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vor Auftragserteilung, bis zur Übergabe des Fahrzeuges aufbewahrt und auf ausdrückliches Verlangen ausgehändigt. Nach Fahrzeugübergabe ist BMW Mann jedenfalls zur Entsorgung berechtigt und der Kunde hat allfällige Entsorgungskosten gesondert zu tragen.

16. Tauschaggregate

16.1.
Tauschaggregate sind generalüberholte Aggregate (z.B.: Lenkgetriebe, Differential, u.a.). Die Berechnung von Tauschpreisen erfolgt unter der Annahme, dass die schadhaften Aggregate des Kunden noch aufbereitungsfähig sind. Diese schadhaften Aggregate/-teile sind an den Aufbereiter zu retournieren. Diese Bedingung wird Vertragsinhalt.

17. Abstellung von Fahrzeugen

17.1.
Wird ein Fahrzeug vom Kunden nicht zum vereinbarten Abholungstermin oder nach Verständigung über die Fertigstellung am selben Werktag (Abholungstag) abgeholt, ist BMW Mann berechtigt, eine Standgebühr (laut „Preisliste Zusatzleistungen“) zu verlangen.

17.2.
BMW Mann behält sich das Recht vor abholbereite Fahrzeuge, mangels Abholung zum vereinbarten Abholungstermin, auf Kosten des Kunden einem Drittverwahrer zu übergeben.

18. Gefahrtragung

18.1.
Auf den Verbraucher geht die Gefahr der Zerstörung / Beschädigung des Kfz / Aggregats ab dem Zeitpunkt der bedungenen Übergabe über.

18.2.
Auf den unternehmerischen Kunden geht die Gefahr über, sobald das Kfz / Aggregat von BMW Mann zur Abholung im Unternehmen oder Lager bereitgehalten wird, dieses selbst anliefert oder an einen Transporteuer übergibt.

18.3.
Für den Gefahrenübergang bei Übersendung von Waren an den Verbraucher gelten die Bestimmungen des § 7b KSchG.

19. Annahmeverzug

19.1.
Bei Annahmeverzug durch den Kunden ist BMW Mann berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung das Fahrzeug am Firmengelände oder bei Dritten zu verwahren bzw. die Ware (z.B.: Reifen) einzulagern, wofür eine in den Geschäftsräumlichkeiten ausgezeichnete Lagergebühr verlangt werden kann.

19.2.
Davon unberührt bleibt das Recht, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

19.3.
Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag darf BMW Mann einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 10% des Auftragswertes (insb. bei Teilebestellung) zuzüglich Umsatzsteuer ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens vom unternehmerischen Kunden verlangen. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Schadenersatzes durch einen unternehmerischen Kunden ist vom Verschulden unabhängig.

19.4.
Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, sofern es im Einzelfall ausgehandelt wurde.

19.5.
Sofern die von BMW Mann zu tragenden Kosten, der Aufwand oder der entstandene Schaden den Wert der Sache (z.B.: Reifen, altes Auto) übersteigt, ist BMW Mann nach abermaliger Aufforderung nach einem Monat zur außergerichtlichen Verwertung / Entsorgung berechtigt.

20. Eigentumsvorbehalt

20.1.
Die von BMW Mann gelieferte, montierte oder sonst übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von BMW Mann.

20.2.
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist BMW Mann bei angemessener Nachfristsetzung berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen. Gegenüber Verbrauchern als Kunden wird dieses Recht nur ausgeübt, wenn zumindest eine rückständige Leistung des Verbrauchers seit mindestens sechs Wochen fällig ist und unter Androhung dieser Rechtsfolge und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt wurde.

20.3.
Der Kunde ist verpflichtet BMW Mann vor der Eröffnung der Insolvenz über sein Vermögen oder die Pfändung von Vorbehaltsware (im Eigentum von BMW Mann stehend) unverzüglich zu verständigen.

20.4.
Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass ein durch BMW Mann berechtigter Mitarbeiter oder berechtigter Dritter zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts den Standort der Vorbehaltsware betreten darf.

20.5.
Notwendige und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung angemessene Kosten trägt der Kunde.

20.6.
In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.

21. Gewährleistung

21.1.
Es gelten die Bestimmungen über die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr, wenn dies im Einzelnen ausverhandelt wurde gleichfalls für gebrauchte Kfz, wenn seit dem Tag der ersten Zulassung mehr als ein Jahr vergangen ist.

21.2.
Die Gewährleistungsfrist für von BMW Mann erbrachte Leistungen beträgt gegenüber unternehmerischen Kunden 1 Jahr ab Übergabe, 6 Monate für Tauschaggregate und –teile.

21.3.
Der Zeitpunkt der Übergabe ist mangels abweichender Vereinbarung (z.B. förmliche Abnahme) der Fertigstellungszeitpunkt, spätestens wenn der Kunde das Kfz / die Leistung in seine Verfügungsmacht übernommen hat oder die Übernahme ohne Angabe von Gründen verweigert hat.

21.4.
Ist eine Zug-um-Zug-Übergabe vorgesehen, und bleibt der Kunde dem ihm mitgeteilten Übergabetermin fern, gilt die Übernahme als an diesem Tag erfolgt.

21.5.
Behebungen eines vom Kunden behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis dieses vom Kunden behauptenden Mangels dar.

21.6.
Zur Mängelbehebung sind BMW Mann, seitens des unternehmerischen Kunden, zumindest zwei Versuche einzuräumen.

21.7.
Sind die Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist der Kunde verpflichtet, BMW Mann entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen.

21.8.
Der unternehmerische Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.

21.9.
Mängel am Fahrzeug oder an Teilen die der unternehmerische Kunde bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Ablieferung durch Untersuchung festgestellt hat oder feststellen hätte müssen, sind BMW Mann unverzüglich, spätestens 5 Tage nach Übergabe schriftlich und unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels anzuzeigen. Versteckte Mängel müssen ebenfalls in dieser angemessenen Frist ab Entdecken gerügt werden.

21.10.
Eine etwaige Nutzung des mangelhaften Fahrzeuges oder der Teile, durch welche ein weitergehender Schaden droht oder eine Ursachenerhebung erschwert oder verhindert wird, ist vom Kunden unverzüglich einzustellen, soweit dies nicht unzumutbar ist.

21.11.
Wird eine Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt.

21.12.
Ein Wandlungsbegehren kann von BMW Mann durch Verbesserung oder angemessene Preisminderung abgewendet werden, sofern es sich um keinen wesentlichen und unbehebbaren Mangel handelt.

21.13.
Den Kunden trifft die Obliegenheit, eine unverzügliche Mangelfeststellung durch BMW Mann zu ermöglichen.

21.14.
Für Gewährleistungsarbeiten hat der Kunde, sofern dies tunlich ist, den Reparatur-Gegenstand auf das Betriebsgeländer von BMW Mann zu überstellen. Ist eine Überstellung untunlich, insbesondere weil die Sache sperrig oder gewichtig ist, ist BMW Mann ermächtigt, die Überstellung auf eigene Kosten und Gefahr bzw. die Durchführung der Arbeiten im Rahmen der Gewährleistung bei einem anderen Kfz-Betrieb zu veranlassen.

21.15.
Die Kosten für den Rücktransport der mangelhaften Sache an BMW Mann trägt zur Gänze der unternehmerische Kunde.

21.16.
Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn beigestellte Teile des Kunden nicht in technisch einwandfreiem und betriebsbereitem Zustand sind oder nicht den Herstellervorgaben entsprechen, soweit dieser Umstand kausal für den Mangel ist.

22. Haftung

22.1.
Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, etc. haftet BMW Mann bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

22.2.
Gegenüber unternehmerischen Kunden ist die Haftung beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch BMW Mann abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.

22.3.
Diese Beschränkung gilt auch hinsichtlich des Schadens an einer Sache, die BMW Mann zur Bearbeitung übernommen hat. Gegenüber Verbrauchern gilt dies jedoch nur dann, wenn dies einzelvertraglich ausgehandelt wurde.

22.4.
Schadenersatzansprüche unternehmerischer Kunden sind bei sonstigem Verfall binnen zwei Jahren gerichtlich geltend zu machen.

22.5.
Der Haftungsausschluss umfasst auch Ansprüche gegen Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von BMW Mann aufgrund Schädigungen, die diese dem Kunden ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Kunden zufügen.

22.6.
Die Haftung ist ausgeschlossen für Schäden die durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Herstellervorschriften, fehlerhafter Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen.

22.7.
Wenn und soweit der Kunde für Schäden, für die BMW Mann haftet, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversicherung (z.B. Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport und andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung. Insoweit beschränkt sich die Haftung von BMW Mann auf die Nachteile, die dem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. höhere Versicherungsprämie).

23. Datenschutz /-verlust

23.1.
Es gelten die jeweils aktuellen Datenschutzbestimmungen zu finden unter https://www.bmw-mann-pressbaum.at/datenschutz

Im Zuge von Reparatur- oder Servicearbeiten erfolgt auf Grund des Einsatzes elektronischer Diagnosegeräte (OnBoard-Diagnose, u.a.) die Speicherung sowie der Austausch individueller Kundendaten mit dem Hersteller und Dritten. Dabei können individuelle Daten (z.B. Telefonnummer, individuelle Fahrzeug- und Reisedaten) verloren gehen. Der Kunde nimmt dies ausdrücklich und zustimmend zur Kenntnis.

24. Schlussbestimmungen, Gerichtsstand

24.1.
Bei Widersprüchen gilt die Reihenfolge: 1. Kaufvertrag/Mietvertrag/Servicevertrag/Einzelvereinbarung, 2. diese AGB.

24.2.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung gilt, für unternehmerische Kunden, durch eine sinngemäße gültige Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt.

24.3.
Diese AGB und auf deren Basis abgeschlossene Vereinbarungen unterliegen ausschließlich dem materiellen Recht der Republik Österreich sowie den ÖNORMEN V5050V5051 und V5080 betreffend Kraftfahrzeuge unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

24.4.
Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens in 3021 Pressbaum, Hauptstraße 29 u. 31a.

24.5.
Für Streitbeilegung können die alternativen Streitbeilegungsstellen für Schlichtung für Verbrauchergeschäfte (http://www.verbraucherschlichtung.or.at) eingeschalten werden.

24.6.
Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten mit dem unternehmerischen Kunden, einschließlich über die Frage des rechtmäßigen Zustandekommens der Vereinbarung und ihrer Bestandteile, ist das für 3021 Pressbaum örtlich und sachlich zuständige Gericht. Gerichtsstand für Verbraucher, sofern dieser seinen Wohnsitz im Inland hat, ist das Gericht, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat.

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